Rechtsprechung
BGH, 18.01.1989 - IVb ZB 172/87 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1989,20809) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 12.10.1988 - IVb ZB 186/87
Bemessung des Grenzwerts
Auszug aus BGH, 18.01.1989 - IVb ZB 172/87
Zur Begründung wird auf den Senatsbeschluß vom 12. Oktober 1988 (IVb ZB 186/87 - FamRZ 1989, 37) Bezug genommen, in dem sich der Senat mit der auch vom Oberlandesgericht vertretenen abweichenden Auffassung auseinandergesetzt hat.Daher wird bei Vorliegen der übrigen gesetzlichen Voraussetzungen voraussichtlich eine Abänderungsmöglichkeit gemäß § 10 a VAHRG eintreten (vgl. auch insoweit den Senatsbeschluß vom 12. Oktober 1988 - IVb ZB 186/87).
- BGH, 12.10.1988 - IVb ZB 18/88
Benachteiligung durch Ausschluß eines Versorgungsanrechts
Auszug aus BGH, 18.01.1989 - IVb ZB 172/87
Für diese Vorschrift kommt es nicht darauf an, ob der Ausgleichsberechtigte durch den in Frage stehenden geringfügigen Ausgleich der Erfüllung irgendeiner - auch der längsten - rentenrechtlichen Wartezeit näher kommt; maßgeblich ist vielmehr, ob er ohne den Ausschluß eine rentenrechtliche Wartezeit konkret erfüllen würde (vgl. den weiteren Senatsbeschluß vom 12. Oktober 1988 - IVb ZB 18/88 - FamRZ 1989, 39).